Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Informationen

 
Beachten Sie, dass Sie bei einer vollständigen Beweisführung über Schadensumfang und - höhe evt.Ersatzansprüche geltend machen können. Zudem können nur so alle Schäden am Gebäude beseitigt werden. Zusätzlich dazu können Sie bei einem möglichen Streitfall den Gutachten einsetzen.

 

Zu beachten ist u.a. Folgendes:

 

„DIN-Normen müssen ständig der technischen Entwicklung angepaßt werden. Allein daraus ergibt sich, dass sie nicht automatisch mit den anerkannten Regeln der Technik identisch sein können. Ihre rechtliche Bedeutung liegt lediglich in einer Beweisvermutung. Es besteht eine Vermutung, dass kodifizierte Regelwerke wie DIN-Normen die allgemein anerkannten Regeln der Technik wiedergeben (Identitätsvermutung). Ferner geht von der Einhaltung der DIN-Normen auch eine Sorgfaltsvermutung aus. Wer das zuständige Regelwerk einhält, für den streitet die Vermutung, dass er mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehandelt hat. Diese Vermutungen sind jedoch widerlegbar. Ob eine DIN-Norm sich als anerkannte Regel der Technik durchgesetzt hat bzw. noch als solche gilt, muss im Streitfall durch statistische Erhebungen festgestellt werden.“



 

Welche Bedeutung haben DIN-Normen?

 

Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.*)

 

BGH, Urteil vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97; BauR 1998, 872;
BB 1998, 1604; BB 1998, 1605; BGHZ 139, 16; DB 1998, 2417; MDR 1998, 1026; NJW 1998, 2814; WM 1998, 1981; ZfBR 1998, 247; ZfIR 1998, 460 BGB § 633

IBR 1998, 377

13. Jahrgang 2002, ISSN 0941-5750

Herausgeber

               RA Dr. Alfons
               Schulze-Hagen, Mannheim
               Prof. Dr. Carl Soergel, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Stuttgart
               Prof. Dr. Friedrich Quack, Richter am BGH a. D., München
               RA Hans Rudolf Jochem, Wiesbaden

 

id Verlags GmbH, Postfach 10 17 37, 68017
Mannheim

 

  • Bewerten heißt, zugängliche Informationen zu einem Sachverhalt mit den persönlichen Wertschätzungen zu einem Urteil über einen konkreten Sachverhalt zu verknüpfen. Die Wertschätzung basiert dabei u.a. auch auf den Erfahrungsgrundsätzen des jeweiligen Architekten und auf den entsprechenden bautechnischen Regelwerken.

 


   
   

Bausachverständiger und Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 8.30h-17.30h



In 3.Generation im

Bauwesen tätig.

Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Studium in Köln:

Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
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Hinweis:

Nicht verwandt oder verschwägert mit dem Herrn Immobiliensachverständigen Matthias Kirchner Köln

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Manfred Kirchner Architekt

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