Unter der Beweissicherung oder auch Bauzustands- feststellung genannt, wird im Bauwesen in der Regel die Dokumentation und Erfassung von Gebäudeschäden verstanden. Die Bauzustandsfeststellung dient dabei u.a. zum Nachweis von gegebenenfalls durch Baumaßnahmen neu entstandenen Schäden oder Veränderungen an vorhanden dokumentierten Schäden. Der Zustand eines Bauwerks wird in Wort und Bild aufgenommen /dokumentiert und archiviert.
Eine Bauzustandsfeststellung kann in drei Bereiche gegliedert werden:
Die Zustandserfassung vor Baubeginn erfolgt mit folgendem Ablauf:
Variante A: Bei der "normalen" Bauzustandsfeststellung wird der Zustand der besichtigten Bereiche eines Objekts protokolliert. Nur dort wo Schäden erkannt werden, werden diese protokolliert und soweit erforderlich fotografiert. Bei späteren Schadenmeldungen wird dann im Regelfall mit dem Umkehrschluss "Wo keine Protokollierungen/Aufnahmen existieren – waren auch keine Schäden"argumentiert. In der Protokollierung erfolgt der Hinweis: Ansonsten keine Auffälligkeiten, Schäden oder Risse im visuell einsehbaren Bereich oder ähnliche Formulierungen.
Variante B: Optional kann auf Wunsch auch der Zustand des betreffenden Gebäudes - unabhängig von eventuellen Vorschäden – aufgenommen. Das heißt, dass der Zustand eines Wohn- oder Geschäftshauses auch dann mit Bildern und Texten dokumentiert wird, wenn dort kein einziger Riss feststellbar ist. Der Dokumentationsaufwand ist entsprechend sehr viel höher.
In der Regel ist das normale Verfahren der Variante A jedoch ausreichend um neu entstandene Schäden oder Veränderungen zu erkennen und somit Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Mit einer Bauzustandsfeststellung können berechtigte Ansprüche (an)erkannt und ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden.
Die obigen sehr allgemein gehaltenen Empfehlungen lassen leider einen viel zu großen Freiraum für die praktische Durchführung der Zustandsdokumentation. Im geltenden Vorschriftenwerk gibt es weder Durchführungsrichtlinien noch Hinweise auf den Umfang der Dokumentation. Auch an die Qualifikation des Gutachters werden keinerlei Anforderungen gestellt.
...anschließend Auflistung im Protokoll.
Risskartogramm (Aufmaß vor Ort)
anschließender Abbruch des Nachbarhauses nach der Beweissicherung:
Wandabbruch in der Innenstadt, mehrgeschossig
Gebäudeeinsturz eines Mehrfamilienwohnhauses in einer Innenstadt mit Stahlbetonabfangung
So auch nicht..........
Bauzustandsfeststellungen Büro Kirchner:
Beweissicherung Landgericht Bonn
im Zuge der Erweiterung und Umbaumaßnahme.
Beweissicherung der Sitzungssäle, Räumlichkeiten sowie der Fassaden und Baukonstruktionen vor Baubeginn in 1998
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot zur BWS.
Senden Sie uns bitte Folgendes zu:
Auftraggeber,
Rechnungsträger,
Objekte der Beweissicherung,
Lageplan zur Orientierung,
Ansprechpartner, Tel.-Nr.,
Terminwunsch zur BWS.
Alternativ: Abrechnung nach Zeitaufwand
120,00 €/Std. Beweissicherung plus 19 % Mehwertsteuer.
Nebenkosten: 100,00 €/CD Rom und Papiertext, 1-fach,
An- und Abfahrt nach Zeitaufwand ab dem Büro in Köln oder Bonn. 1. bis 3. Stunde grundsätzlich 200,00 €/Std. plus 19 % MWSt.
Im Normalfall rechnen Sie bitte mit ca. 5 - 10 Ingenieurstunden zur Beweissicherung.
Dies hängt jedoch vom konkreten Fall ab, kann also
abweichend sein.