Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Beweissicherungen

Unter der Beweissicherung oder auch Bauzustands- feststellung genannt, wird im Bauwesen in der Regel die Dokumentation und Erfassung von Gebäudeschäden verstanden. Die Bauzustandsfeststellung dient dabei u.a. zum Nachweis von gegebenenfalls durch Baumaßnahmen neu entstandenen Schäden oder Veränderungen an vorhanden dokumentierten Schäden. Der Zustand eines Bauwerks wird in Wort und Bild aufgenommen /dokumentiert und archiviert.

Eine Bauzustandsfeststellung kann in drei Bereiche gegliedert werden:

  • Dokumentation des Bestandes vor Beginn der Bauarbeiten
  • Optional laufende Beobachtungen und Messungen während der Bauzeit
  • Optional abschließende Begehung nach Beendigung der Bauarbeiten

 

Die Zustandserfassung vor Baubeginn erfolgt mit folgendem Ablauf:

Variante A: Bei der "normalen" Bauzustandsfeststellung wird der Zustand der besichtigten Bereiche eines Objekts protokolliert. Nur dort wo Schäden erkannt werden, werden diese protokolliert und soweit erforderlich fotografiert. Bei späteren Schadenmeldungen wird dann im Regelfall mit dem Umkehrschluss "Wo keine Protokollierungen/Aufnahmen existieren – waren auch keine Schäden"argumentiert. In der Protokollierung erfolgt der Hinweis: Ansonsten keine Auffälligkeiten, Schäden oder Risse im visuell einsehbaren Bereich  oder ähnliche Formulierungen.

Variante B: Optional kann auf Wunsch auch der Zustand des betreffenden Gebäudes - unabhängig von eventuellen Vorschäden – aufgenommen. Das heißt, dass der Zustand eines Wohn- oder Geschäftshauses auch dann mit Bildern und Texten dokumentiert wird, wenn dort kein einziger Riss feststellbar ist. Der Dokumentationsaufwand ist entsprechend sehr viel höher.

In der Regel ist das normale Verfahren der Variante A jedoch ausreichend um neu entstandene Schäden oder Veränderungen zu erkennen und somit Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vorzubeugen.

 

Mit einer Bauzustandsfeststellung können berechtigte Ansprüche (an)erkannt und ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden.

Die obigen sehr allgemein gehaltenen Empfehlungen lassen leider einen viel zu großen Freiraum für die praktische Durchführung der Zustandsdokumentation. Im geltenden Vorschriftenwerk gibt es weder Durchführungsrichtlinien noch Hinweise auf den Umfang der Dokumentation. Auch an die Qualifikation des Gutachters werden keinerlei Anforderungen gestellt.

 

Beweissicherungen Beweissicherungen

Beispiel einer Fassadenbegutachtung

Beweissicherung einer Fassade im Denkmalschutz in der Bonner Innenstadt

(links wird abgebrochen/ umgebaut)

Dokumentation von Rissen und Altschäden (Ausblühungen u.a.), Hinweis auf Detailfotos mit Einzel - Nummerierung

...anschließend Auflistung im Protokoll.

Risskartogramm (Aufmaß vor Ort)

Beweissicherung einer Fassade in der Innenstadt von Siegburg

(links wird abgebrochen)

Dokumentation von Rissen mit Rissbreiten in [mm]

anschließender Abbruch des Nachbarhauses nach der Beweissicherung:

Abbrucharbeiten auf dem Nachbar-

grundstück

Wandabbruch in der Innenstadt, mehrgeschossig

Gebäudeeinsturz eines Mehrfamilienwohnhauses in einer Innenstadt mit Stahlbetonabfangung

So auch nicht..........

Bauzustandsfeststellungen Büro Kirchner:

Beweissicherung und Bauzustandsfestellungen zu einem ganzen Stadtviertel in 2018 für eine Baufirma im Rahmen von Straßenbauarbeiten

Beweissicherung am Eigelstein in Köln in einem Wohn- und Geschäftsviertel mit Innen- und Außenbesichtigungen

Beweissicherung Landgericht Bonn

im Zuge der Erweiterung und Umbaumaßnahme.

Beweissicherung der Sitzungssäle, Räumlichkeiten sowie der Fassaden und Baukonstruktionen vor Baubeginn in 1998

Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot zur BWS.

Senden Sie uns bitte Folgendes zu:

Auftraggeber,

Rechnungsträger,

Objekte der Beweissicherung,

Lageplan zur Orientierung,

Ansprechpartner, Tel.-Nr.,

Terminwunsch zur BWS.

 

Alternativ: Abrechnung nach Zeitaufwand

120,00 €/Std. Beweissicherung plus 19 % Mehwertsteuer.

Nebenkosten: 100,00 €/CD Rom und Papiertext, 1-fach,

An- und Abfahrt nach Zeitaufwand ab dem Büro in Köln oder Bonn. 1. bis 3. Stunde grundsätzlich 200,00 €/Std. plus 19 % MWSt.

 

Im Normalfall rechnen Sie bitte mit ca. 5 - 10 Ingenieurstunden zur Beweissicherung.

Dies hängt jedoch vom konkreten Fall ab, kann also

abweichend sein. 

Stundensätze
4.0_Stundensaetze_2021.pdf
PDF-Dokument [96.9 KB]

Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 8.30h-17.30h



Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Studium in Köln:

1.0_Immobilienkauf_2023.pdf
PDF-Dokument [122.8 KB]

Alternativ:

Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
PDF-Dokument [40.2 KB]
Bauberatung
2.1_Bauberatung_2023_476.pdf
PDF-Dokument [87.2 KB]
Abnahmen
2.2_ABNAHME-2023.pdf
PDF-Dokument [90.6 KB]

Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. November 2023 (VII ZR 190/22) dürfen Architekten und SV nur sehr begrenzt  Rechtsberatung durchführen

Druckversion | Sitemap
© 2015 Dipl.-Ing. M.Kirchner. All rights reserved.