Mitglied öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
sowie qualifizierter Sachverständiger LVS NRW seit 30 Jahren
Mitglied der Architekenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW
In über 1200 Gerichtsfällen als Baugutachter seit 1992 bestellt
Der Architekt plant bei einer neuen
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Der Architekt hilft bei einer
Der Baugutachter begleitet sie bei einer
Der Baugutachter klärt Probleme an Baukonstruktionen...
Der Architekt berät sie zur
Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen in der Novelle ab 1.9.2026
§3 (1) Bauliche Anlagen
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung. Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.
Leitgedanke für bauliche Anlagen gemäß Landesgesetz NRW, u.a.:
- Instandhaltung sowie
Gesundheit und Leben nicht gefährden
§2 Begriffe
(1) Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
1. Gebäudeklasse 1:
a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und
b) land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung,
2. Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²,
3. Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,
4. Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² in einem Geschoss sowie
5. Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude.
Der Architekt plant, saniert Wohngebäude im Bestand und führt die Bauleitung durch...
...unterwegs in
und in
Paris
Gutachten an der Deutschen Botschaft für die BBR
https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/UeberUns/Struktur/hauptabteilung-ba/_node.html
Gutachten in Bukarest
"Man mag doch immer
Fehler begehen,
bauen darf man keine.
Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehenbleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen."
Johann Wolfgang von Goethe
Deutscher Dichter (1749-1832)
Quelle: Wilhelm Meisters Wanderjahre,
2.Buch, Kapitel 8, erschienen 1821