Als Gutachter, Bausachverständiger, bzw. Architekt unterliege ich nicht der
ESTG §35a
mit
haushaltsnahen Dienstleistungen oder
begünstigten Handwerkerleistungen,
da ich kein Handwerk ausüben.
Eine steuerliche Beurteilung meiner Rechnungen obliegt daher einer/m Steuerberaterin/-berater.