Der Kauf einer Immobilie
Im Zeitpunkt einer evt. anstehenden, unter Umständen auch kurzfristigen Immobilienkaufentscheidung stellt sich für den potenziellen Erwerber oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung anlässlich einer Besichtigung. Hierbei stehen wir zur Verfügung. Es wird ein Termin mit dem Käufer/Verkäufer oder dem Immobilienmakler abgesprochen
I. Die Begutachtung umfasst daher folgende Bauteile:
II. Weitere Bauteile:
Nicht begutachtet werden können folgende Baukonstruktionen:
- verkleidete und kaschierte Bauteile,
- Bauteile im Wandinneren, bzw. im Wandquerschnitt bei mehrschaligen Systemen
- Bauteile hinter mehrschichtigen Baukonstruktionen,
- nicht zu öffnende Bauteile,
- verputzte Bauteile oder visuell nicht einsehbare Bauteile,
u.a. auch durch Möblierungen oder Lagergüter.
Die Bauberatung erstreckt sich auf maximal drei Stunden, wobei dies auch die Zeit für die erforderliche An- und Abfahrt einschließt. Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht. Die Beratung versteht sich sowieso und grundsätzlich als persönliche Beratung vor Ort, d.h. ein so genanntes „Vier-Augen-Gespräch“.
Obige Untersuchungen beziehen sich auf das konkrete Bauobjekt,
- von Dachgeschoss bis Kellergeschoss, soweit frei zugänglich
- Begehung im Objekt, Neubau oder Altbau,
- Kauf oder Umbau.
Verschlossene und nicht begehbare Räumlichkeiten sind nicht Bestandteil der Begutachtung.
Die örtliche BAUBERATUNG zu einem Kauf einer Immobilie ist generell eine erste Einschätzung aus bautechnischer Sicht, keine Begutachtung oder gar ein schriftliches Gutachten. Die Einschätzung
beschränkt sich daher auch auf ein Gebäude mittlerer Art und Güte, d.h. ein Ein- oder maximal Zweifamilienwohnhaus in üblicher Größenordnung. Das Ergebnis der örtlichen Bauberatung ist also
u.a. die Einschätzung vorliegender Baumängel und oder Bauschäden sowie der örtlich feststellbare Instandhaltungsrückstau gemäß den
visuell frei einsehbaren Bereichen.
Wohnungskauf/Eigentumswohnung/
Hauskauf einer Doppelhaushälfte/EFH
Im Einzugsgebiet Köln-Bonn-Rhein-Sieg,
Kosten pauschal netto 400,00 €
+19 % Mehrwertsteuer.
Gesamtpreis mit MWST = 476,00 €.
Großobjekte nach telef.Vereinbarung.
Büro-oder Kanzleiräume nach Vereinbarung.