Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Kauf einer Immobilie

Hauskauf
1.0_Immobilienkauf_2023.pdf
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Der Kauf einer Immobilie

Im Zeitpunkt einer evt. anstehenden, unter Umständen auch kurzfristigen Immobilienkaufentscheidung stellt sich für den potenziellen Erwerber oftmals die Frage nach einer fachkundigen, örtlichen Beratung anlässlich einer Besichtigung. Hierbei stehen wir zur Verfügung. Es wird ein Termin mit dem Käufer/Verkäufer oder dem Immobilienmakler abgesprochen

I. Die Begutachtung umfasst daher folgende Bauteile: 

  • Keller mit Begehung
  • Entwässerungsleitungen, soweit einsehbar,
  • Bewässerungsleitungen, soweit einsehbar,
  • Überprüfung der Außenwandkonstruktionen
  • Fassade und evt. Fassadenrisse,
  • Schäden an Balkonanlagen und Brüstungen
  • Schäden an Außenfenster/Instandhaltungsrückstau
  • Schäden an Fensterbänken und Rollladen auf Funktion
  • Dachflächen, soweit zugänglich
  • Dachgauben, soweit zugänglich 
  • Erstbeurteilung zum vorhandenen Wärmeschutz,
  • Dachstuhl und Dachraum soweit zugänglich und visuell einsehbar,
  • Dachrinnen und Fallrohre
  • Kamin und Kaminkopf, soweit zugänglich und visuell einsehbar,
  • Schäden am Hauseingang und der Außentüren
  • Innenwände und Innenrisse und Innentüren
  • Treppenhaus / Geschosstreppen
  • Fußbodenkonstruktionen und Oberbodenbeläge
  • Geschossdecken, soweit visuell einsehbar,
  • Haustechnik nur zum Instandhaltungsrückstau, evt. Hinzuziehung eines Spezialisten 
  • Garagen und Garagendach, falls vorhanden
  • Zuwegungen
  • Einfriedungen

 

II. Weitere Bauteile:

Nicht begutachtet werden können folgende Baukonstruktionen:

-  verkleidete und kaschierte Bauteile,

-  Bauteile im Wandinneren, bzw. im Wandquerschnitt bei mehrschaligen Systemen

-  Bauteile hinter mehrschichtigen Baukonstruktionen,

-  nicht zu öffnende Bauteile,

-  verputzte Bauteile oder visuell nicht einsehbare Bauteile,

   u.a. auch durch Möblierungen oder Lagergüter.



Die Bauberatung erstreckt sich auf maximal drei Stunden, wobei dies auch die Zeit für die erforderliche An- und Abfahrt einschließt. Eine schriftliche Ausarbeitung erfolgt nicht. Die Beratung versteht sich sowieso und grundsätzlich als persönliche Beratung vor Ort, d.h. ein so genanntes „Vier-Augen-Gespräch“.     

Obige Untersuchungen beziehen sich auf das konkrete Bauobjekt,

 - von Dachgeschoss bis Kellergeschoss, soweit frei zugänglich

- Begehung im Objekt, Neubau oder Altbau,

- Kauf oder Umbau.

 Verschlossene und nicht begehbare Räumlichkeiten sind nicht Bestandteil der Begutachtung. 

Die örtliche BAUBERATUNG zu einem Kauf einer Immobilie ist generell eine erste Einschätzung aus bautechnischer Sicht, keine Begutachtung oder gar ein schriftliches Gutachten. Die Einschätzung beschränkt sich daher auch auf ein Gebäude mittlerer Art und Güte, d.h. ein Ein- oder maximal Zweifamilienwohnhaus in üblicher Größenordnung. Das Ergebnis der örtlichen Bauberatung ist also u.a. die Einschätzung vorliegender Baumängel und oder Bauschäden sowie der örtlich feststellbare Instandhaltungsrückstau gemäß den
visuell frei einsehbaren Bereichen.  

 

Wohnungskauf/Eigentumswohnung/
Hauskauf einer Doppelhaushälfte/EFH

Im Einzugsgebiet Köln-Bonn-Rhein-Sieg,

Kosten pauschal netto         400,00 €

+19 % Mehrwertsteuer.

Gesamtpreis mit MWST =                   476,00 €.

 

Großobjekte nach telef.Vereinbarung.

Büro-oder Kanzleiräume nach Vereinbarung.

 

 

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Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
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Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 8.30h-17.30h



Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Studium in Köln:

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Alternativ:

Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
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Bauberatung
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Abnahmen
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Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. November 2023 (VII ZR 190/22) dürfen Architekten und SV nur sehr begrenzt  Rechtsberatung durchführen

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