Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Dachsanierungen

Bei einer Dach- oder Balkoninspektion ist auch eine Bauteilöffnung i.d.R. empfehlenswert,

da man so den Dachaufbau feststellen kann.

Wartung und Pflege

Dachflächen sind in besonderem Maße der Witterung ausgesetzt. Chemische und biologische Umwelteinflüsse beschleunigen die natürliche Alterung. Beim Dach kann es durch Windangriff, Erschütterungen oder Bewegungen des Baukörpers zu Rissbildungen in der Dacheindeckung und/oder Lockerungen in der Befestigung kommen.

Um die Schädigung von Gesundheit und Eigentum unbeteiligter Dritter zu vermeiden, hat 1993 der BGH die regelmäßige Überprüfung und Pflege aller Teile eines Daches verbindlich vorgeschrieben (Az.: ZR 176/92). Werden diese Kontrollen sowie erforderliche Reparaturen nicht mindestens einmal jährlich von qualifizierten Personen durch- und ausgeführt und liegen keine schriftlichen Wartungsprotokolle vor, sind Gewährleistungs- und im Schadenfall durch herabfallende Dachteile Versicherungsansprüche gefährdet.

Warten Sie nicht, bis Niederschlagswasser in das Gebäude eindringt....

Folgendes ist bei Dachsanierungen immer zu beachten:

Für Vorgenanntes steht das Büro Kirchner planend, beratend und für die Bauüberwachung zur Verfügung.

Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 8.30h-17.30h



Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Studium in Köln:

1.0_Immobilienkauf_2023.pdf
PDF-Dokument [122.8 KB]

Alternativ:

Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
PDF-Dokument [40.2 KB]
Bauberatung
2.1_Bauberatung_2023_476.pdf
PDF-Dokument [87.2 KB]
Abnahmen
2.2_ABNAHME-2023.pdf
PDF-Dokument [90.6 KB]

Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. November 2023 (VII ZR 190/22) dürfen Architekten und SV nur sehr begrenzt  Rechtsberatung durchführen

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