Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
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Risse in Gebäude haben unterschiedliche Ursachen, die Sachverständige klären:

Jeder Architekt und Ingenieur lernt während seines Studiums, dass spröde Baustoffe, also insbesondere Mauerwerk und Beton, nur relativ geringe Zugspannungen aufnehmen können und daher leicht reißen.

Gebäuderisse, Putzrisse
Rissbreiten in mm, hier nicht im Original-Maßstab
Gebäuderisse, Putzrisse

I. Alterung und Verschleiß, u.a. auch als Erdbebenrisse

Risse stellen heutzutage mit das häufigste Schadensbild bei Baumaßnahmen
dar.

Sie stellen zwar in der Regel kein Problem der Standsicherheit dar, jedoch ist die Gebrauchstauglichkeit und die optische Beeinträchtigung oft das entscheidendere Kriterium. Die unterschiedlichen Rissarten können dann folgendermaßen eingeteilt werden:

 

Putzbedingte Risse

Es handelt sich dabei um Risse, die aufgrund ungünstiger Spannungs- und Kräfteverhältnisse ausschließlich in der Putzschale auftreten. Dabei kann die
ganze Putzschale gerissen sein oder der Riss beschränkt sich nur auf die oberste Putzlage. Diese Risse besitzen keine besondere Dynamik und sind
deshalb als sogenannte beruhigbare Risse einzustufen.

 

Putzgrundbedingte Risse

Diese Risse entstehen durch Verformungen aus dem Putzgrund, zum Beispiel durch hygrisches und thermisches Quellen und Schwinden. Es handelt sich
ebenfalls um Spannungsrisse. Da sie jedoch vom Putzgrund ausgehen, werden sie als bedingt beruhigbare Risse eingestuft.

 

Bauwerksbedingte Risse

Es handelt sich hier um baudynamische Risse, die durch Setzungen und Bewegungen des Baukörpers auftreten. Aufgrund dieser Ursache müssen sie als nichtberuhigbare Risse klassifiziert werden.

Wir unterscheiden also, verschiedene Rissarten nach ihrem jeweiligen
Rissbild. Dabei kennt man u.a.:

- Sackrisse

- Schrumpfrisse

- Schwindrisse

- Kerbrisse

- Fugenrisse

- Schubrisse 

Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

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Mo-Fr 8.30h-17.30h



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Bausachverständiger im

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Studium in Köln:

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Abnahmen
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Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. November 2023 (VII ZR 190/22) dürfen Architekten und SV nur sehr begrenzt  Rechtsberatung durchführen

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