Ein Mangel ist ausreichend bezeichnet, wenn alle Ursachen für das bezeichnete Symptom von der Mangelrüge erfasst sind. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.08.2016 noch einmal verdeutlicht, dass nach der von ihm aufgestellten Symptomtheorie die Darstellung der Symptome eines Mangels ausreichend ist.
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Soll-Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Leistung von der Ist-Beschaffenheit abweicht. Mängel entstehen, wenn Handwerker andere Materialien für die Auftragserledigung verwendet haben, als zuvor vereinbart. Werden Malerarbeiten unsauber und fleckig durchgeführt, werden entstandene Flecken an den Wänden ebenfalls als Mangel bezeichnet. Besteht ein Mangel, können die ausführenden Handwerker oder Unternehmen auswählen, ob sie Abhilfe schaffen, indem sie die kritisierten Mängel nachbessern. Nachbesserungen müssen in einer angemessenen, zeitlichen Frist erfolgen. Verstreicht die angesetzte Frist ohne Beseitigung der Mängel, können Auftraggeber Schadenersatzansprüche anzeigen. Die Beseitigung von einem Mangel muss immer verhältnismäßig sein. Würde eine Nachbesserung zu aufwendig und unverhältnismäßig sein, können Handwerker die Nachbesserung verweigern.
Ein Schaden entsteht dann, wenn aufgrund einer fehlerhaften Ausführung von einem Handwerker dem Auftraggeber ein finanzieller Schaden entsteht. Dies geschieht beispielsweise, wenn Wohnbereiche vor Malerarbeiten unzureichend oder gar nicht abgedeckt wurden. Sollten dann Flecken auf wertvollen Teppichen entstehen, die sich nicht mehr entfernen lassen, ist ein Schaden entstanden. Handwerker, die unachtsam arbeiten und Werkzeuge auf zerbrechliche Böden fallen lassen, richten ebenfalls Schäden an. Diese haben eine finanzielle Auswirkungen und können schnell eine Schadensersatzforderung nach sich ziehen. Auch bei Renovierungsarbeiten verursachte Wasserschäden, weil versehentlich die Wasserleitung angebohrt wurde, verursachen dadurch keine Mängel, sondern Schäden.
Die Unternehmen, die mit dem Auftrag vom Auftraggeber betraut wurden, müssen die Haftung für die entstandenen Schäden übernehmen. Es ist daher immer empfehlenswert, eine Betriebshaft-pflichtversicherung abzuschließen, die bei einem Schadensfall die Kosten übernimmt. Selbst, wenn sich Mitarbeiter größte Mühe geben, und versuchen Schäden oder Mängel zu vermeiden, können Missgeschicke nicht immer verhindert werden. Um das unternehmerische Risiko effektiv zu senken, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein wirksamer Schutz, wenn tatsächlich einmal ein Mangel oder Schaden durch Mitarbeiter verursacht wird.