Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Allgemein anerkannte Regeln der Technik (A.a.R.d.T.)

Regelwerke der Technik, ( die "richtige Wortwahl") 

In einem alten Reichsgerichtsurteil wird erstmalig der Begriff der "Allgemein anerkannten Regel der Baukunst" geprägt.  Das Wort Baukunst ist zwischenzeitlich durch Technik ersetzt worden, und so findet sich häufig die Abkürzung "a.a.R.d.T". Definiert sind diese Regeln in etwa so, daß man davon ausgeht, daß die überwiegende Mehrzahl der Baubeteiligten dieses Regelwerk als technisch richtig erkennt.  

Der alte Reichstag hatte früher das Sagen über Alles und Jedes und eben auch über technische Regeln. Die Politiker waren aber damals überfordert und die Festlegung von solchen technischen Regeln sahen sie nicht als eine politische Aufgabe und übertrugen die Normung an einen eigenen Ausschuß, dem Normenausschuß. So ist uns dieser Normenausschuß bis heute geblieben.

Die "DIN - Deutsche Industrienorm" genannt, erfaßte zunächst den industriellen Bereich. Logisch ist, daß nicht jeder Betrieb seine eigenen Schrauben und Muttern verwenden kann. Es wurde aber auch weit über die Industrie hinaus genormt und so hat man DIN zuweilen umbenannt als "Das ist Norm". Heute werden die Normen verwaltet vom "DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.".

Aber nicht jede DIN ist eine a.a.R.d.T. Sie beinhaltet lediglich eine Vermutung, bis jemand das Gegenteil belegt.

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind also nicht identisch mit der DIN.

 

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln oder auch Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Es sind Regeln, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Sie haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab







Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 8.30h-17.30h



Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Studium in Köln:

1.0_Immobilienkauf_2023.pdf
PDF-Dokument [122.8 KB]

Alternativ:

Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
PDF-Dokument [40.2 KB]
Bauberatung
2.1_Bauberatung_2023_476.pdf
PDF-Dokument [87.2 KB]
Abnahmen
2.2_ABNAHME-2023.pdf
PDF-Dokument [90.6 KB]

Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. November 2023 (VII ZR 190/22) dürfen Architekten und SV nur sehr begrenzt  Rechtsberatung durchführen

Druckversion | Sitemap
© 2015 Dipl.-Ing. M.Kirchner. All rights reserved.