Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Gutachten

Ein gerichtsverwertbares Baugutachten ist ein bautechnisches Gutachten, das so erstellt ist, dass es vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird. Es dient dazu, Baumängel, Bauschäden, Ursachen, Verantwortlichkeiten und notwendige Sanierungsmaßnahmen neutral, nachvollziehbar und fachlich korrekt zu dokumentieren.

 

Merkmale eines gerichtsverwertbaren Baugutachtens

Merkmal

Bedeutung

Neutral & unabhängig

Gutachter muss unparteiisch sein

Beweisfest & nachvollziehbar

Jede Feststellung muss technisch begründet, belegbar und prüfbar sein.

Formell korrekt

Aufbau und Dokumentation folgen gerichtlichen Anforderungen.

Transparent & vollständig

Enthält Messungen, Fotos, Pläne, Normen, Berechnungen und Quellen.

Rechtskonform

Gutachten muss erkennen lassen, welche Normen, Gesetze oder DIN-Standards zugrunde liegen.

 

 

 

 

Woran erkennt man ein seriöses, gerichtsfestes Baugutachten?

 

1. Sachverständiger / Qualifikation

   •    Der Gutachter ist neutral und unabhängig (kein

             Interessenkonflikt)

   •    u.a. ein Architekt der AKNW, muss nicht sein

   •    Fachgebiet passt zur Fragestellung (z. B.

             Bauphysik, Statik, Schadstoffe,

             Abdichtung)

 

2. Formale Anforderungen

   •    Auftrag und Fragestellung sind klar definiert

   •    Bewertung erfolgt nachvollziehbar, logisch,   

             reproduzierbar

   •    Quellen, Normen und Rechtsgrundlagen werden

            genannt

            (z. B. DIN-Normen, VOB, Landesbauordnung)

   •    Gutachten ist unterschrieben, datiert – inkl.

            Stempel

 

3. Inhalt & Beweisführung

   •    Präzise Beschreibung des Bauobjekts und des

             Sachverhalts

   •    Klare Darstellung der Untersuchungsmethoden

             (Messgeräte, Verfahren, Datum)

   •    Fotodokumentation mit Zuordnung (Ort, Datum,

            Bezeichnung)

   •    Messprotokolle, Laborergebnisse oder

            Berechnungen liegen bei

   •    Ergebnisse werden verständlich erklärt, nicht nur

             technisch gelistet

 

4. Bewertung & Ableitungen

   •    Ursachenanalyse: Wie ist der Schaden

             entstanden?

   •    Verantwortlichkeiten: Wer hat den Mangel

             verursacht?

   •    Vergleich zum „allgemein anerkannten Stand der

            Technik“

   •    Konkrete Handlungsempfehlungen und ggf.

            Sanierungsvorschläge

   •    Plausible Kostenschätzung der notwendigen

            Maßnahmen

 

5. Gerichtliche Verwendbarkeit

   •    Keine parteiliche Sprache oder

            Schuldzuweisungen ohne Beweis (Rechtsfragen)

   •    Gutachten ist so verfasst, dass ein Richter ohne

            Fachwissen es versteht

   •    Dokumentation ist vollständig und lückenlos

 

 

 

Grundsatz:

Bei den Gerichten ist ein derartiges Gutachten / Technisches Gutachten / Beweissicherung / Bauzustandsfeststellung etc. pp. ein sogenanntes

Beweismittel, also immer ein Parteivortrag,

nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Bausachverständiger und Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

Mo-Fr 9.00h-18.00h

 

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 9.00h-18.00h

Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Doppelklick:

Studium in Köln:

Energieausweis der DENA

für Stammkunden:

In 3.Generation im

Bauwesen tätig.

Hinweis:

Nicht verwandt oder verschwägert mit dem Herrn Immobiliensachverständigen Matthias Kirchner Köln

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Manfred Kirchner Architekt

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