Ein gerichtsverwertbares Baugutachten ist ein bautechnisches Gutachten, das so erstellt ist, dass es vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird. Es dient dazu, Baumängel, Bauschäden, Ursachen, Verantwortlichkeiten und notwendige Sanierungsmaßnahmen neutral, nachvollziehbar und fachlich korrekt zu dokumentieren.
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Merkmal |
Bedeutung |
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Neutral & unabhängig |
Gutachter muss unparteiisch sein |
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Beweisfest & nachvollziehbar |
Jede Feststellung muss technisch begründet, belegbar und prüfbar sein. |
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Formell korrekt |
Aufbau und Dokumentation folgen gerichtlichen Anforderungen. |
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Transparent & vollständig |
Enthält Messungen, Fotos, Pläne, Normen, Berechnungen und Quellen. |
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Rechtskonform |
Gutachten muss erkennen lassen, welche Normen, Gesetze oder DIN-Standards zugrunde liegen. |
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Woran erkennt man ein seriöses, gerichtsfestes Baugutachten?
1. Sachverständiger / Qualifikation
• ☐ Der Gutachter ist neutral und unabhängig (kein
Interessenkonflikt)
• ☐ u.a. ein Architekt der AKNW, muss nicht sein
• ☐ Fachgebiet passt zur Fragestellung (z. B.
Bauphysik, Statik, Schadstoffe,
Abdichtung)
2. Formale Anforderungen
• ☐ Auftrag und Fragestellung sind klar definiert
• ☐ Bewertung erfolgt nachvollziehbar, logisch,
reproduzierbar
• ☐ Quellen, Normen und Rechtsgrundlagen werden
genannt
(z. B. DIN-Normen, VOB, Landesbauordnung)
• ☐ Gutachten ist unterschrieben, datiert – inkl.
Stempel
3. Inhalt & Beweisführung
• ☐ Präzise Beschreibung des Bauobjekts und des
Sachverhalts
• ☐ Klare Darstellung der Untersuchungsmethoden
(Messgeräte, Verfahren, Datum)
• ☐ Fotodokumentation mit Zuordnung (Ort, Datum,
Bezeichnung)
• ☐ Messprotokolle, Laborergebnisse oder
Berechnungen liegen bei
• ☐ Ergebnisse werden verständlich erklärt, nicht nur
technisch gelistet
4. Bewertung & Ableitungen
• ☐ Ursachenanalyse: Wie ist der Schaden
entstanden?
• ☐ Verantwortlichkeiten: Wer hat den Mangel
verursacht?
• ☐ Vergleich zum „allgemein anerkannten Stand der
Technik“
• ☐ Konkrete Handlungsempfehlungen und ggf.
Sanierungsvorschläge
• ☐ Plausible Kostenschätzung der notwendigen
Maßnahmen
5. Gerichtliche Verwendbarkeit
• ☐ Keine parteiliche Sprache oder
Schuldzuweisungen ohne Beweis (Rechtsfragen)
• ☐ Gutachten ist so verfasst, dass ein Richter ohne
Fachwissen es versteht
• ☐ Dokumentation ist vollständig und lückenlos
Grundsatz:
Bei den Gerichten ist ein derartiges Gutachten / Technisches Gutachten / Beweissicherung / Bauzustandsfeststellung etc. pp. ein sogenanntes
Beweismittel, also immer ein Parteivortrag,
nicht mehr, aber auch nicht weniger.