Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
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Gebrauchstauglichkeitsnachweis

Ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis im Neubauwesen ist ein Nachweis dafür, dass ein neu zu errichtendes Gebäude oder Bauteil im späteren Gebrauch dauerhaft, sicher und funktionsfähig sein wird.

 

Er belegt also, dass die geplante Baukonstruktion nicht nur theoretisch, sondern im realen Nutzungsalltag geeignet ist.

 

Wofür wird der Gebrauchstauglichkeitsnachweis benötigt?

 

Er dient dazu sicherzustellen, dass ein Gebäude:

 

- die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht

- unter üblichen Einwirkungen zuverlässig funktioniert (z. B. Klima, Feuchtigkeit, Beanspruchung)

- normgemäß geplant und ausgeführt wird

- wirtschaftlich, technisch und baurechtlich geeignet ist

 

Er wird insbesondere im Rahmen von Planung und statischem Nachweis erbracht.

 

Ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis kann z. B. erfordern, dass:

 

Bauteil / Bereich

Was nachgewiesen wird

Wärmeschutz

Energieeffizienz, Vermeidung von Schimmel

Feuchteschutz

Keine Durchfeuchtung der Bauteile, Tauwasserfreiheit

Schallschutz

Einhaltung von Mindest- und ggf. erhöhten Schallschutzanforderungen

Statik / Tragwerk

Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit (z. B. Durchbiegungsgrenzen)

Barrierefreiheit

Nutzbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

 

 

Wichtiger Unterschied: Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit

 

Man unterscheidet:

 

Nachweis

Bedeutung

Tragfähigkeit (Sicherheit)

Das Bauwerk bricht nicht zusammen.

Gebrauchstauglichkeit

Es bleibt funktional im Alltag → z. B. keine störenden Risse, keine übermäßige Durchbiegung von Decken, keine Schallprobleme.

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Je nach Land und Normen kann sich der Begriff auf unterschiedliche Regelwerke beziehen, z. B.:

   •   Eurocodes (DIN EN 1990 ff.) – Nachweise zur 

       Gebrauchstauglichkeit im Tragwerksentwurf

   •   Bauordnungen der Länder, u.a. NRW

   •   DIN 4108 / DIN 4109 / DIN 18533 usw. für

       Bauphysik

Kurz gesagt:

Der Gebrauchstauglichkeitsnachweis zeigt, dass eine Neubaukonstruktion über seine Lebensdauer nicht nur sicher steht, sondern auch komfortabel, funktionsfähig und nutzbar bleibt.

DIN EN 1990/NA:2010-12):

„Ein Bauwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass es während der vorgesehenen Nutzungsdauer neben seiner Tragfähigkeit auch seine Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit bei angemessenem Unterhaltungsaufwand behält“

Tipp für die Baustelle:

In der Baupraxis sollte ein ausführender Bauhandwerker immer Fotos zu den einzelnen Bauabschnitten anfertigen, insbesondere dann, wenn statische Belange zu berücksichtigen sind und die Tragfähigkeit tangiert wird. Fotos sind u.a. ein wichtiger Fakt für den Nachweis zur Gebrauchstauglichkeit. Fotos von Verpackungen oder Eimern der verwendeten Baumaterialien sind ebenfalls zielführend für einen Nachweis.

 

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird die Gebrauchstauglichkeit vor allem im Zusammenhang mit Sachmängeln geregelt – also wann eine Sache für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist oder nicht.
 
Werkvertragsrecht
§ 633 BGB
   
(Sachmangel beim Werk)
 
 
Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die gewöhnliche bzw. vorausgesetzte Verwendung tauglich ist.
 
Fazit:
Die Gebrauchstauglichkeit einer Sache wird im BGB vor allem in § 434 BGB (Sachmangel) geregelt;
für Werke in § 633 BGB
und bei Miete in § 535 BGB.

Wenden sie sich an einen Rechtsanwalt/in, wenn der Gebrauchstauglichkeitsnachweis vom Auftragnehmer abgelehnt wird.

Bausachverständiger und Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

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Seit über 30 Jahren

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Studium in Köln:

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für Stammkunden:

In 3.Generation im

Bauwesen tätig.

Hinweis:

Nicht verwandt oder verschwägert mit dem Herrn Immobiliensachverständigen Matthias Kirchner Köln

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Manfred Kirchner Architekt

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