Ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis im Neubauwesen ist ein Nachweis dafür, dass ein neu zu errichtendes Gebäude oder Bauteil im späteren Gebrauch dauerhaft, sicher und funktionsfähig sein wird.
Er belegt also, dass die geplante Baukonstruktion nicht nur theoretisch, sondern im realen Nutzungsalltag geeignet ist.
Wofür wird der Gebrauchstauglichkeitsnachweis benötigt?
Er dient dazu sicherzustellen, dass ein Gebäude:
- die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht
- unter üblichen Einwirkungen zuverlässig funktioniert (z. B. Klima, Feuchtigkeit, Beanspruchung)
- normgemäß geplant und ausgeführt wird
- wirtschaftlich, technisch und baurechtlich geeignet ist
Er wird insbesondere im Rahmen von Planung und statischem Nachweis erbracht.
Ein Gebrauchstauglichkeitsnachweis kann z. B. erfordern, dass:
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Bauteil / Bereich |
Was nachgewiesen wird |
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Wärmeschutz |
Energieeffizienz, Vermeidung von Schimmel |
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Feuchteschutz |
Keine Durchfeuchtung der Bauteile, Tauwasserfreiheit |
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Schallschutz |
Einhaltung von Mindest- und ggf. erhöhten Schallschutzanforderungen |
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Statik / Tragwerk |
Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit (z. B. Durchbiegungsgrenzen) |
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Barrierefreiheit |
Nutzbarkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität |
Wichtiger Unterschied: Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
Man unterscheidet:
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Nachweis |
Bedeutung |
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Tragfähigkeit (Sicherheit) |
Das Bauwerk bricht nicht zusammen. |
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Gebrauchstauglichkeit |
Es bleibt funktional im Alltag → z. B. keine störenden Risse, keine übermäßige Durchbiegung von Decken, keine Schallprobleme. |
Rechtliche Grundlagen
Je nach Land und Normen kann sich der Begriff auf unterschiedliche Regelwerke beziehen, z. B.:
• Eurocodes (DIN EN 1990 ff.) – Nachweise zur
Gebrauchstauglichkeit im Tragwerksentwurf
• Bauordnungen der Länder, u.a. NRW
• DIN 4108 / DIN 4109 / DIN 18533 usw. für
Bauphysik
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Kurz gesagt:
Der Gebrauchstauglichkeitsnachweis zeigt, dass eine Neubaukonstruktion über seine Lebensdauer nicht nur sicher steht, sondern auch komfortabel, funktionsfähig und nutzbar bleibt.
DIN EN 1990/NA:2010-12):
„Ein Bauwerk muss so entworfen und ausgeführt werden, dass es während der vorgesehenen Nutzungsdauer neben seiner Tragfähigkeit auch seine Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit bei angemessenem Unterhaltungsaufwand behält“
Tipp für die Baustelle:
In der Baupraxis sollte ein ausführender Bauhandwerker immer Fotos zu den einzelnen Bauabschnitten anfertigen, insbesondere dann, wenn statische Belange zu berücksichtigen sind und die Tragfähigkeit tangiert wird. Fotos sind u.a. ein wichtiger Fakt für den Nachweis zur Gebrauchstauglichkeit. Fotos von Verpackungen oder Eimern der verwendeten Baumaterialien sind ebenfalls zielführend für einen Nachweis.
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Werkvertragsrecht
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§ 633 BGB
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Wenden sie sich an einen Rechtsanwalt/in, wenn der Gebrauchstauglichkeitsnachweis vom Auftragnehmer abgelehnt wird.