Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Baukostenermittlung

Wir ermitteln Ihre Baukosten an einem Neubau

 

- für die Gesamtbaumaßnahme

- die Kosten für eine Baufertigstellung

- die Baurestkosten

- die Bausanierungskosten

  oder

- die Baurenovierungskosten

 

Wir ermitteln Ihre Baukosten an einen Altbau,

einer Wohnung oder einem Bauteil

 

- Kosten für die Baufertigstellung

- die Baurestkosten

- die Bausanierungskosten

- die Baurenovierungskosten

als Bauschätzung oder Baukostenermittlung.

 

Hierzu ist in jedem Fall ein Ortstermin am Bauobjekt notwendig.

 

 

Geschätzte Baukosten

 

Was ist der Unterschied von geschätzten Baukosten und überschlägig geschätzten Baukosten?

 

Kurz gesagt liegt der Unterschied vor allem im Genauigkeitsgrad der Kostenschätzung:

 

Begriff

Bedeutung

Genauigkeit

Grundlage

Geschätzte Baukosten

Eine normale Kostenschätzung, meist mit einer gewissen fachlichen Herleitung (z. B. Vergleichswerte, Flächenkennwerte, erste Mengen).

Mittlere Genauigkeit – grobe Orientierung, aber schon ansatzweise begründet.

Erste Planungsunterlagen, Vergleichsobjekte, Faustwerte

Überschlägig geschätzte Baukosten

Eine sehr grobe, schnelle Kostenermittlung, oft ohne detaillierte Prüfung – eher ein Richtwert.

 

 

 

 

Einfach erklärt:

   •   Überschlägig geschätzt bedeutet:

        „Pi mal Daumen“, schnelle Orientierung, ohne 

         Anspruch auf Genauigkeit.

   •   Geschätzt bedeutet:

       „Grobe, aber nachvollziehbare Berechnung“, meist

        mit etwas Begründung und

         Daten hinterlegt.

 

Beispiel:

   •   Überschlägig:

     Wohnhaus mit 150 m² × 2.800 €/m² = ca. 420.000 €.“

→ sehr grob

   •   Geschätzt:

        „Basierend auf Vergleichsprojekten, Flächen und

          ersten Materialannahmen     

         werden die Kosten auf 450.000 € geschätzt.“

→ schon fachlich etwas fundierter

 

Die HOAI kennt offizielle Begriffe für Kostenermittlungen in verschiedenen Planungsphasen. „Geschätzte“ bzw. „überschlägig geschätzte“ Baukosten sind nicht als offizielle HOAI-Bezeichnungen definiert, werden aber häufig im Sprachgebrauch verwendet. Sie lassen sich ungefähr so zuordnen.

HOAI-Kostenermittlungsstufen & Zuordnung

 

HOAI-Begriff

Phase

Typische Genauigkeit

1 Kostenrahmen

Bedarfsplanung / Vorplanung

sehr grob (±30–50%)

2 Kostenschätzung

Vorplanung (LP 2)

grob (±25–30%)

3 Kostenberechnung

Entwurfsplanung (LP 3)

mittlere Genauigkeit (±15–20%)

4 Kostenanschlag

Ausführungsplanung / Vergabe (LP 6–7)

relativ genau (±5–10%)

5 Kostenfeststellung

Abrechnung (LP 8)

Ist-Kosten

Übliche Grundlage

Übliche Umgangssprache

 

1 Kennwerte, Erfahrungswerte, Vergleichsbauten

entspricht häufig „überschlägig geschätzte Kosten“

 

2 erste Mengenermittlung, Funktions-/Raumprogramme, Kennwerte

entspricht eher „geschätzte Baukosten“

 

3 Bauteile gegliedert nach DIN 276-Kostengruppen, Mengenansätze

(meist keine Schätzung mehr, sondern Berechnung)

 

4 Angebote der Firmen, detaillierte Leistungsverzeichnisse

 

 

5 geprüfte Rechnungen der Unternehmen

 

 

 

Bezeichnung

Betrag

Überschlägig geschätzte Baukosten: 1,2 Mio. €

sehr grob, um zu prüfen: „Ist das Projekt realistisch?“

Geschätzte Baukosten (Kostenschätzung): 1,35 Mio. €

schon mit ersten Flächen, Bauteilannahmen, Vergleichsprojekten hinterlegt

 

 

Kurzfassung

   •   Überschlägig geschätzte Baukosten

≈ Kostenrahmen → sehr grob, Orientierung am Projektanfang

   •   Geschätzte Baukosten

≈ Kostenschätzung (LP 2) → schon etwas fundierter, erste Planungsgrundlagen

Wenn nichts anderes vereinbart ist, werden von uns immer überschlägig geschätzte Baukosten erstellt.

Bausachverständiger und Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

Mo-Fr 9.00h-18.00h

 

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 9.00h-18.00h

Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Doppelklick:

Studium in Köln:

Energieausweis der DENA

für Stammkunden:

In 3.Generation im

Bauwesen tätig.

Hinweis:

Nicht verwandt oder verschwägert mit dem Herrn Immobiliensachverständigen Matthias Kirchner Köln

Bei Google finden Sie uns unter den Suchbegriffen:

Manfred Kirchner Architekt

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