Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
Gutachter, Bausachverständiger, Dipl.-Ing.Kirchner, Sachverständigenbüro Kirchner, Köln Bonn Rhein Sieg
  

Mitglied öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

sowie qualifizierter Sachverständiger im Landesverband NRW

Mitglied der Architekenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Tätigkeitsbereich in der Region Köln - Bonn - Rhein-Sieg-Kreis

Wir handeln für ihren Erfolg.

In manchen Situationen hilft nur noch ein Gutachter, bzw. ein Experte weiter. Seien es Streitigkeiten, fachliche Differenzen, Baumängel oder Bauschäden an ihrem Gebäude. Wenn Sie ein professionelles Gutachten vorlegen können, haben Sie gute Chancen, Ihr Recht durchzusetzen.

 

Es wurden mehr oder weniger eintausendzweihundert Gerichtsgutachten in den letzten dreißig Jahren erstellt.

Was tun bei einem Bauschaden? Damit Sie sich richtig verhalten, rufen Sie uns rechtzeitig an. Wir beraten Sie gerne.

Landesbauordnung  Nordrhein-Westfalen in der Novelle vom 2.7.2021

 

§3 (1) Bauliche Anlagen

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein. (2) Die der Wahrung der Belange nach Absatz 1 Satz 1 dienenden allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Von diesen Regeln kann abgewichen werden, wenn eine andere Lösung in gleicher Weise die Anforderungen des Absatzes 1 Satz 1 erfüllt. Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten auch die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschrift als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln.

 

 

Leitgedanke für bauliche Anlagen gemäß Landesgesetz NRW, u.a.:

 

- Gesundheit und Leben nicht gefährden

- Allgemein anerkannte Regeln der Technik beachten

 

Aktuelles

EU-Gebäuderichtlinie gekippt....

"Man mag doch immer

Fehler begehen,

bauen darf man keine.

Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehenbleiben soll, muß recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen."

 

Johann Wolfgang von Goethe

Deutscher Dichter (1749-1832)

Quelle: Wilhelm Meisters Wanderjahre II

 

 

Architekt der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW

Zur Person

Manfred Kirchner

Dipl.-Ing.

Manfred Kirchner

Bausachverständiger Architekt AKNW

 

Köln:

Tel.0221-9894 6281 

Bonn/Rhein-Sieg:

Tel.02241-335742

Handy:

Tel.01713-862 852

E-Mail:

info(at)sv-kirchner.com

Bürozeiten:

Mo-Fr 8.30h-17.30h



Mitgliedschaften

Seit über 30 Jahren

Bausachverständiger im

Landesverband NRW:

Studium in Köln:

1.0_Immobilienkauf_2023.pdf
PDF-Dokument [122.8 KB]

Alternativ:

Widerrufsbelehrung_20180412.pdf
PDF-Dokument [40.2 KB]
Bauberatung
2.1_Bauberatung_2023_476.pdf
PDF-Dokument [87.2 KB]
Abnahmen
2.2_ABNAHME-2023.pdf
PDF-Dokument [90.6 KB]

Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09. November 2023 (VII ZR 190/22) dürfen Architekten und SV nur sehr begrenzt  Rechtsberatung durchführen

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